Die aktuellen Regelungen für sportliche Aktivitäten im Gildehus werden überarbeitet.

Das bisherige Hygienekonzept, gültig seit Mai 2020, wird aufgehoben. Eine Neufassung wird der jeweils geltenden Landesverordnung angepasst.

Für die Benutzung der Sporthalle der Schule Schellhorn hat der Amtsvorsteher des Amtes Preetz-Land eine gesonderte Anweisung erlassen.

Aktuell:

Seit dem 2. November ruht jeglicher Sportbetrieb !

Neufassung der Corona-BekämpfungsVO

Die Landesregierung hat am 8. Januar wie angekündigt im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Januar 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die Fassung des § 11 (Sport) enthält keine Änderung gegenüber der Verordnung vom 16. Dezember 2020. Die Sportausübung ist gemäß § 11 Abs. 1 der Landesverordnung weiterhin nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Sportanlagen sind für die Sportausübung weiterhin geschlossen zu halten.
Des Weiteren sind sämtliche Veranstaltungen untersagt.

Ausnahmen sind in der Landesverordnung geregelt.

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