Die aktuellen monatlichen Regelbeiträge ab dem 1. April 2019 mit einer Ergänzung ab dem 27. Februar 2026:
| aktive Mitglieder unter 18 Jahren | 6,00 EUR |
| aktive Mitglieder ab 18 Jahren | 12,00 EUR |
| Familienbeitrag (ohne Abteilungsbeiträge) | 22,00 EUR |
| neu: ermäßigter Erwachsenenbeitrag (gegen Nachweis) | 6,00 EUR |
| passive Mitglieder | 3,00 EUR |
- Für die Aktiven in der Segelabteilung und in der Fußballabteilung wird ein zusätzlicher Abteilungsbeitrag erhoben.
- Der ermäßigte Erwachsenenbeitrag kann von Auszubildenden, Studenten, FSJ/BFD-Teilnehmern oder Erwerbslosen über 18 Jahren gegen Nachweis in Anspruch genommen werden.
Einzelheiten sind in der 📑 Beitragsordnung geregelt.
Der Vereinsbeitrag ist vierteljährlich zu entrichten – Abrufe jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jedes Jahres.
Auszug aus der Satzung
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden, wenn sie die Ziele des Vereins anerkennt und fördert...
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären...
- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden...
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand...