Mitgliedschaft und Beiträge in der Schellhorner Gilde

Die aktuellen monatlichen Regelbeiträge ab dem 1. April 2019 mit einer Ergänzung ab dem 27. Februar 2026:

aktive Mitglieder unter 18 Jahren6,00 EUR
aktive Mitglieder ab 18 Jahren12,00 EUR
Familienbeitrag (ohne Abteilungsbeiträge)22,00 EUR
neu: ermäßigter Erwachsenenbeitrag (gegen Nachweis)6,00 EUR
passive Mitglieder3,00 EUR

Einzelheiten sind in der 📑 Beitragsordnung geregelt.

Der Vereinsbeitrag ist vierteljährlich zu entrichten – Abrufe jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jedes Jahres.

Auszug aus der Satzung

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden, wenn sie die Ziele des Vereins anerkennt und fördert...

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  2. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären...
  3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden...

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand...